
UNIV.-PROF. DR.
BERNHARD ANGERMAYR

GERICHTSSACHVERSTÄNDIGER
Ich bin in der Liste der Gerichtssachverständigen eingetragener Sachverständiger für Innere Medizin, insbesondere für Gastroenterologie und Hepatologie. Aufgrund der Umfangs des Fachs "Innere Medizin" mit 10 Sonderfächern ziehe ich es aus Qualitätsgründen vor, (fast) ausschließlich als Gutachter für meine Spezialgebiete Verdauungserkrankungen, Lebererkrankungen und Endoskopie tätig zu sein. In diesen Bereichen kann ich wissenschaftlich fundierte Gutachten mit Bezug zur klinischen Praxis anbieten. Dies entspricht auch meiner klinischen Tätigkeit, die fast ausschließlich im Bereich der Gastroenterologie & Hepatologie liegt. Für Gutachten aus anderen Bereichen der Inneren Medizin ersuche ich, vorab mit mir Kontakt aufzunehmen. Ich lege Wert auf gute und klare Kommunikation und auf das Verfassen eines allgemein verständlichen Gutachtens, das auf die Fragestellungen eingeht und diese klar beantwortet. Ich halte auch die vorgegebenen Fristen ein.

ZWEITE MEINUNG
Wenn Sie eine Diagnose oder Therapie überprüfen lassen möchten, dann stehe ich Ihnen gerne mit einer zweiten Meinung zur Verfügung. Mein Vorgehen ist in diesem Fall wie folgt: Überprüfung der Diagnose: Ist die gestellte Diagnose korrekt? Wurde die Diagnose nach aktuellen Leitlinien und Empfehlungen gestellt? Überprüfung der Therapieempfehlung: Entspricht die Therapie den aktuellen, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Empfehlungen? Wenn nicht: warum nicht? In einem zweiten und genauso wichtigen Schritt beziehe ich dann die Wünsche, Lebensumstände und allfällige andere Erkrankungen des Patienten in meine Beurteilung mit ein: Es gibt nämlich in der Medizin nicht immer nur einen Weg, sodass die Abklärung und Behandlung von Erkrankungen in manchen Fällen individuell erfolgen können. So erfahren Sie von mir immer, wie das leitlinienkonforme und empfohlene Vorgehen in Ihrem individuellen Fall ist. Wenn es von Haus aus Gründe gibt, diesen Leitlinien nicht zu folgen (wenn für Sie z.B. das empfohlene Medikament nicht in Frage kommt wegen einer Nebenwirkung oder Kontraindikation), erfahren Sie dies auch. Wenn Sie sich trotz Aufklärung über die vermutlich beste Therapie dagegen entscheiden, habe ich auch kein Problem damit, sondern suche mit Ihnen einen Plan B oder gegebenfalls auch einen Plan C. Bitte beachten: Die Überprüfung einer Krankengeschichte ist eine gutachterliche Tätigkeit, die von den Krankenkassen nicht übernommen wird. Die Einholung einer zweiten Meinung im Rahmen eines Termins in der Kassenordination ist nicht möglich. Es fallen daher Kosten an, die Sie von der Krankenkassa nicht rückerstattet bekommen.

PRIVATGUTACHTEN
Privatgutachten sind alle Gutachten, die nicht vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft aufgetragen wurden. Typische Beispiele für Privatgutachten sind: Gutachten für Patientenanwaltschaften oder Schiedsstellen. Gutachten für Versicherungen. Beratung und Gutachtenserstellungen für Rechtsanwälte, die Patienten vertreten, Überprüfung einer Abklärung oder Behandlung bzw. einer Krankengeschichte. Überprüfung eines Gerichtsgutachtens. Bitte beachten Sie: Das Erstellen eines Privatgutachtens ist - genau wie bei Gerichtsgutachten - in der Regel eine aufwändige Tätigkeit, für die der Gutachter auch haftet. Hierfür fallen mitunter hohe Kosten an. Nach einem Erstgespräch und einer Durchsicht der Befunde erhalten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Bitte beachten Sie auch, dass ich vor Erstellung des Gutachtens nicht weiß, zu welchem Ergebnis ich gelangen werde, sodass sich dieses möglicherweise von den Erwartungen des Auftraggebers unterscheidet und nicht zu den erwartetet Schlüssen kommt. Beachten Sie auch, dass ein Privatgutachten vor Gericht nicht den gleichen Stellenwert wie ein Gutachten eines bestellten Sachverständigen hat und vom Gericht nicht als Beweismittel zugelassen werden muss. Hinweisen möchte ich auf die kostenlose Möglichkeit, sich bei Verdacht auf Behandlungsfehler an die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft zu wenden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.patientenanwalt.com